Empfehlungsprogramm

Tippgeber werden

Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte? Ihre Empfehlung wird vergütet.

Empfehlung mit Prämie

Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?

Ein Tippgeber ist jemand, der mitbekommt, dass eine Immobilie verkauft werden soll, und uns darauf hinweist. Ein Anruf im Verein, ein Gespräch am Gartenzaun, eine Erbengemeinschaft in der Familie – solche Hinweise erreichen uns nie über ein Portal.

Kommt es über Ihren Hinweis zu einem notariell beurkundeten Verkauf, erhalten Sie 20 % unserer Netto-Maklerprovision. Berechnungsgrundlage sind 6 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 4.800 € für Sie.

Sie tragen dabei kein Risiko und haben keinerlei Aufwand: Sie nennen uns den Kontakt, alles Weitere übernehmen wir.

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Tipp abgeben

Über das Formular unten nennen Sie uns die Immobilie und den Eigentümer – nachdem Sie mit ihm gesprochen haben.

02

Wir prüfen und melden uns

Wir bestätigen Ihren Tipp innerhalb von 24 Stunden und nehmen erst danach Kontakt zum Eigentümer auf.

03

Prämie nach Beurkundung

Kommt der Verkauf über uns zustande, überweisen wir Ihre Prämie nach dem Notartermin.

Was Ihr Tipp wert ist

Provisionsrechner

€
100.000 €1.500.000 €
Maklerprovision netto (6 %) –
Ihre Tippgeberpraemie (20 %) –

Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis einer Netto-Maklerprovision von 6 % des Kaufpreises. Die tatsaechliche Provision wird im Einzelfall vereinbart. Die Praemie ist beim Empfaenger steuerpflichtig und wird ohne Steuerabzug ausgezahlt.

Voraussetzungen – damit Ihr Tipp zählt

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich nach erfolgreichem Verkauf durch Pape Immobilienvermarktung und nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags. Die Prämie beträgt 20 % der Netto-Maklerprovision, die wir erhalten. Sind die genannten Bedingungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch. Die Prämie ist beim Empfänger einkommensteuerpflichtig.

Steuerliche Hinweise zur Prämie

Die Tippgeberprämie zählt bei Ihnen zu den sonstigen Einkünften und ist einkommensteuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 EStG). Für diese Einkunftsart gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr: Bleiben Ihre gesamten Einkünfte dieser Art darunter, fällt keine Einkommensteuer an. Wird die Grenze erreicht oder überschritten, ist der volle Betrag zu versteuern – nicht nur der übersteigende Anteil.

Umsatzsteuer fällt für Sie in aller Regel nicht an. Wer nur gelegentlich einen Tipp gibt, handelt nicht nachhaltig und damit nicht unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 UStG).

Wir zahlen die Prämie ohne Steuerabzug aus – die Versteuerung nehmen Sie selbst vor. Diese Hinweise sind eine allgemeine Information zum Rechtsstand und ersetzen keine steuerliche Beratung.

In drei Schritten

Tipp abgeben

Bitte sprechen Sie vorher mit dem Eigentümer. Wir nehmen erst Kontakt auf, wenn er einverstanden ist.

1 Mein Tipp
2 Über Sie
3 Einverständnis